Ernährungsberatung –
so viel mehr als Informationsvermittlung
Du bist verzweifelt, weil keine Diät eine langfristige Besserung bewirkt oder das gewünschte Ziel nicht erreicht wird? Du hast Fragen rund um das Thema Ernährung? Du möchtest endlich deine Ernährungsgewohnheiten ändern und suchst die passende Strategie? Du weißt nicht, wo du anfangen sollst, um etwas an deinem Verhalten zu ändern?
Dann bist du richtig bei mir!
Was ich dir anbiete:
- Erstgespräch zum Kennenlernen
- Individuelle Besprechung deines Ernährungsprotokolls
- Informative Ernährungsberatung in entspannter Atmosphäre
- Gemeinsame Ausarbeitung deiner Ziele
- Strategien und Methoden um deine Ziele erreichen zu können
- Beratungsunterlagen zum Nachlesen
Eine professionelle Ernährungsberatung mit einer Diätologin hat ihren Preis!
Dafür kannst du sicher sein, die Hilfe der Experten auf dem Gebiet der Ernährung zu bekommen!
Eine Umstellung des Ernährungsverhaltens ist ein langwieriger Prozess, der (in fast allen Fällen) mehr als eine Beratung benötigt. Studien zeigen, dass der Erfolg bei einer Verhaltensänderung vor allem auf Regelmäßigkeit basiert. Regelmäßige Treffen, um neue Ziele und Erfolge zu besprechen und Schwierigkeiten zu beseitigen, sind aus diesem Grund empfehlenswert!
Eine Veränderung der Ernährungsgewohnheiten dauert 66 Tage.
Eine Ernährungsumstellung scheitert häufig nicht am Informationsmangel, viel öfter sind die Motivation und das Durchhaltevermögen dafür verantwortlich. Hierfür habe ich für dich folgendes Paket:
Neugierig geworden?
Melde dich bei mir und setzte damit deinen ersten Schritt!
Rückerstattung der Beratungspauschale
Gesetzliche Krankenkassen
Eine medizinische Ernährungsberatung wird von den österreichischen Krankenkassen derzeit noch nicht refundiert.
Private Zusatz-Krankenversicherung
Im Falle einer privaten Zusatzversicherung mit ambulantem Tarif, können bis zu 100% der Beratungspauschale rückerstattet werden. Für genauere Informationen kontaktiere bitte deine Zusatzversicherung.
Gesundheitshunderter der SVA
Selbständige Unternehmer können durch den jährlich ausgestellten „Gesundheitshunderter“ der SVS 100€ der Beratungspauschale refundiert bekommen. Die Beratungspauschale muss dabei mindestens 150 Euro betragen.